Aurimentum von RundRConsulting: Ist das nicht möglicherweise Einlagegeschäft aus Sicht der BaFin?

Zu dieser Einschätzung könnte man kommen, denn das Unternehmen wirbt auf seiner Internetseite mit einem festen Rückkaufsangebot, wenn man sein Gold vorher bei dem Unternehmen erwirbt. Allein dieser Hinweis könnte die BaFin schon dazu anstiften, sich das Geschäftsmodell des Unternehmens einmal genauer anzuschauen, denn gerade solche Hinweise mit einem festen Rückkaufsangebot könnten ein Hinweis auf das Vorliegen eines genehmigungspflichtigen Einlagegeschäftes sein.http_rundrconsulting.de_wp-content_uploads_2014_05_bild-aurim

Interessant in diesem Zusammenhang das Impressum des Unternehmens. Dort findet man einen Dr. Horst Steppi, den viele aus dessen Zeit beim Unternehmen AVA AG noch kennen. Dr. Horst Steppi geht wohl jetzt selber auf Kundenfang für das Unternehmen http://www.kvk-messe.de/redner/dr-oec-h-c-horst-steppi/ . In einer Kurzbeschreibung dazu heißt es: „Gold ist ein edles Metall, welches für viele Menschen den Inbegriff von Sicherheit, Werthaltigkeit und Ehrlichkeit darstellt, weil es immer einen gewissen Wert behält, in Krisenzeiten mehr als in Friedenszeiten. Allerdings ist der Goldpreis auch Schwankungen unterlegen, was viele wiederum von der Anlage in Gold abschreckt. In seinem Vortrag geht der Referent auf das Zusammenwirken von Gold, Sicherheit und Rendite ein und wie man mit Gold als Absicherung durchaus Rendite erzielen kann. Gewusst wie! Einfach – sicher – rentabel, klar und ehrlich, eben wie das Material Gold!“ Zitat Ende

Nun darf man dann auch für Dr. Steppi hoffen, dass das Konzept des Unternehmen mit der BaFin abgestimmt ist und nicht die BaFin irgendwann mal Nachfragen hat, die unangenehm sind – vor allem dann in der Konsequenz, wenn die BaFin nicht einverstanden ist.

Das Unternehmen wiederum gibt es seit knapp einem Jahr. Über die wirtschaftliche Tragfähigkeit eines solchen Rückkaufsangebotes kann man derzeit keine Aussage treffen. Geht man nach dem Stammkapital, dann ist das eher als „niedrig“ einzuordnen.

Amtsgericht München Aktenzeichen: HRB 212124 Bekannt gemacht am: 27.05.2014 02:03 Uhr
In ( ) gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:
Neueintragungen
26.05.2014
HRB 212124:R & R Consulting GmbH, Grünwald, Landkreis München, Südliche Münchner Straße 56, 82031 Grünwald.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.04.2014. Geschäftsanschrift: Südliche Münchner Straße 56, 82031 Grünwald. Gegenstand des Unternehmens: Konzepterstellung für Kapitalanlagen, Edelmetallhandel und Unternehmensberatung, soweit keine Erlaubnispflicht nach dem KWG besteht. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Fuchs, Reinhard, Kulmbach, *05.10.1956; Scherm, Reinhard, Stadtsteinach, *19.09.1971, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Anmerkung der Redaktion:
Prima, wenn ein Unternehmen so schnell reagiert. Nach der Veröffentlichung unseres Berichtes hat das Unternehmen umgehend das von uns angemahnte Schreiben der BaFin auf seiner Webseite veröffentlicht: BaFin-Schreiben

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