Bitte beteiligen an der Umfrage der VBZ Hamburg

Uns erreichen nach wie vor unzählige Beschwerden zu zweifelhaften Inkassoforderungen. Unseriöse Unternehmen drohen mit Zwangsvollstreckung, Schufa-Einträgen und Hausbesuchen und bewegen damit viele Verbraucher zur Zahlung, selbst wenn die Forderungen nicht berechtigt sind.

Kommt Ihnen das bekannt vor? Dann schildern Sie uns Ihren Fall!

Nutzen Sie unser Online-Formular und laden Sie Ihre Unterlagen hoch.

Auch per Post oder per E-Mail können Fallschilderungen und Unterlagen eingeschickt werden: Verbraucherzentrale Hamburg, Stichwort Inkasso, Kirchenallee 22, 20099 Hamburg.

Bitte beantworten Sie uns dabei diese vier Fragen:

  • Halten Sie die ursprüngliche Forderung für berechtigt?
  • Ist die Aufschlüsselung der Kosten für Sie verständlich?
  • Fühlen Sie sich durch die Schreiben bedroht?
  • Haben Sie die ursprüngliche Forderung zu einem früheren Zeitpunkt bereits bestritten?

Was bringt‘s?

Bereits 2011 haben wir Inkassounternehmen unter die Lupe genommen und schärfere gesetzliche Regelungen zum Schutz der Verbraucher gefordert. Hier finden Sie die ausführlichen Untersuchungsergebnisse. Der Gesetzgeber hat reagiert und erstmals Informations- und Darlegungspflichten für Inkassodienste erlassen. Inkasso-Unternehmen müssen nun bereits mit der ersten Zahlungsaufforderung detaillierte Informationen wie zum Beispiel Name oder Firma des Auftraggebers und den genauen Forderungsgrund nennen.

Profitieren die Verbraucher von den Neuregelungen? Sind weiterhin nicht registrierte Unternehmen aktiv? Gibt es unseriöse Inkassodienste, die vom Ausland aus agieren?

Zu Fragen wie diesen wollen wir mit der Aktion genaue Erkenntnisse gewinnen. Bei Missständen werden wir diese ans Licht bringen und politisches Handeln einfordern.

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