BWF Stiftung – Mitglied des Gläubigerausschusses RA Daniel Vos – Ob das eine gute Wahl ist?

Diese Frage hat uns ein Betroffener gestellt. Nun, das können wir nicht beantworten, zumindest nicht zum jetzigen Zeitpunkt. Die Mitteilung der Kanzlei in dem Vorgang haben wir auch zur Kenntnis genommen. Zitat: „In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bunds Deutscher Treuhandstiftungen e.V. ist Rechtsanwalt Daniel Vos aus der Kölner Kanzlei MÜLLER I SEIDEL I VOS mit Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 17. Juli 2015 zum Mitglied des Gläubigerausschusses ernannt worden. Der Verein „Bund Deutscher Treuhandstiftungen“ ist im Handelsregister Köln eingetragen, hat seinen Sitz aber in Berlin. Funktional ist er gewissermaßen das Handlungsorgan mehrerer mit diesem Verein verbundener Treuhandstiftungen.

Die wohl bekannteste unselbständige Stiftung, die von dem Bund Deutscher Brandstiftungen vertreten wurde, ist die Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF-Stiftung). Das Landeskriminalamt Berlin bzw. die zuständigen Polizeibehörden haben bei einer umfangreichen Hausdurchsuchung am 25. Februar 2015 die Unterlagen der BWF Stiftung beschlagnahmt. Des Weiteren wurden umfangreiche Edelmetallbestände in Gewahrsam genommen. Insgesamt ist von einem Edelmetallbestand von etwa vier Tonnen auszugehen, die zunächst einmal bei der Deutschen Bundesbank eingelagert wurden. Dort werden nun Fachleute im Auftrag der Strafermittlungsbehörden die Echtheit der eingelagerten Edelmetalle prüfen.

Nach derzeitigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass es sich bei der BWF-Stiftung in Verbindung mit dem Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. um eine Betrugsfalle für rund 6.000 Anleger handelt. Diese Anleger kauften bei der Stiftung vermeintlich physisches Gold mit einem Gesamtvolumen von etwa 57 Millionen Euro. Tatsächlich floss das Geld der Anleger aber wohl nur zu einem untergeordneten Teil in das begehrte Edelmetall, während der Rest des von den Anlegern eingezahlte Kapitals in den Mühlen der BWF-Stiftung, vertreten durch den Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V., versickert ist.

Dabei ist darauf hinzuweisen, dass sich dieses Insolvenzverfahren alleine auf das Vermögen des Bunds Deutscher Treuhandstiftungen e.V. bezieht, der die BWF-Stiftung nach außen vertrat. Die BWF-Stiftung ist demgegenüber eine unselbständige Vermögensmasse, die nicht insolvenzfähig ist. Demgemäß müssen Anleger der BWF-Stiftung ihre Ansprüche in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bunds Deutscher Treuhandstiftungen e.V. geltend machen.In diesem Verfahren wird Herr Rechtsanwalt Daniel Vos aus Sozietät MÜLLER I SEIDEL I VOS  (auch) die Interessen der Gläubigr der BWF-Stiftung vertreten. Sollten Sie zu diesem Verfahren Fragen haben oder als betroffener Anleger der BWF-Stiftung wünschen, dass Ihre individuellen rechtlichen Ansprüche  durch die Sozietät MÜLLER I SEIDEL I VOS  vertreten werden sollen, wenden Sie sich gerne an uns. Hier stehen Ihnen die Rechtsanwälte Andreas Yoon und Daniel Vos gerne zur Verfügung.“

Unser User befürchtet auch hier wieder, dass es nur um einen Mandanteneinfangversuch gehen könnte. Nun, jeder muss sehen, wo er bleibt – auch ein Rechtsanwalt.

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