Die BaFin als Erfüllungsgehilfe der Banken und Versicherungen, die Politik und der „kleine Bürger“?

Eigentlich kann man das Fragezeichen weglassen, denn, das dem so ist, das wissen wir seit Jahren, so ein auf das Bank und Kapitalmarktrecht spezialisierter Rechtsanwalt. Natürlich haben Banken und Versicherungen derzeit große Probleme, überhaupt Renditen zu erwirtschaften, die ihre Kosten decken – von einem Gewinn gar nicht erst zu reden. Da werden dann auch mal „Zwangskündigungen“ von Bausparkassen durchgeführt, um alte und teure Verträge nicht mehr bedienen zu müssen. Da kümmert sich eine BaFin natürlich nicht drum, obwohl hier auch ein Millionenschaden für die Bausparkunden entstehen wird.

Die Politik will eigentlich im Finanzmarkt nur noch einen Wettbewerb im „weißen Kapitalmarkt“, einen Wettbewerb von Angeboten von Versicherungen und Banken, aber kann da überhaupt noch ein richtiger Wettbewerb entstehen? Nein, das Pseudowettbewerbe, die das nach außen stattfinden, denn das Bärenfell „Kunde“ wird zwischen Banken und Versicherungen aufgeteilt. Einen Wettbewerb um das beste Produkt für den Kunden gibt es de facto nicht mehr, wie zu früheren Zeiten. Banken und Versicherungen waren natürlich auch in der Vergangenheit starke Partner des grauen Kapitalmarktes, haben Produktes wie Schiffsfonds, Immobilienfonds z.B. über Kontoauszugswerbung an ihre Kunden angeboten und oft im Anschluss dann auch verkauft. Auch hier sind, wie beim normalen Vertriebsberater, dann über Jahre auch Milliardenschäden durch „schlechte Produkte“ entstanden bei den Anlegern. Oft haben sich Banken, Sparklassen und Volksbanken dann mit ihren Kunden auf 30% bis 50% des Anlagebetrages verglichen, wenn der Kunde dann mal den juristischen Weg gesucht hat. Wie man hört, soll das aber nur bei unter 10% aller Kundenengagements bei Banken, Sparkassen und Volksbanken überhaupt der Fall gewesen sein. Ist also ein schönes Sümmchen bei den Banken, Sparkassen und Volksbanken hängengeblieben. Das natürlich auch, weil man oft bis zu 15% Provision kassiert hatte. Die Initiatoren hatten einen tollen Vertriebsweg und die Banken eine tolle Abschlussprovision für das vermittelte Geschäft an ihre Kunden. Rendite juchhu! Das wird sich jetzt mit dem Ende des grauen Kapitalmarktes verändern. Da müssen auch Banken, Versicherungen und Volksbanken sich Gedanken um neue Einnahmequellen machen, aber die kommen natürlich auch dadurch, dass ihnen jetzt dann mehr Kapital von Kunden zufließen wird – Kapital, das früher in den grauen Kapitalmarkt geflossen ist. Dank der Politik und der BaFin, die das nun konsequent überwachen wird.

Was kommen wird, sind sicherlich Direktinvestments, aber genau dort ist auch das Risiko für die Anleger, denn Direktinvestments sind für uns die „neuen Nachrangdarlehen“. Auch die Regelungen für Nachrangdarlehen wurden deutlich angezogen. Garantien für einen Rückkauf eines Containers, eines Eisenbahnwaggons oder einer Lokomotive gibt es nicht mehr. Ob man das den Anlegern so in aller Deutlichkeit beim Beratungsgespräch auch sagen wird? Da haben wir dann unsere berechtigten Zweifel. Die Initiatoren solcher Investments werden sich freuen, denn eigentlich könnten die jetzt sagen, „nach mir die Sintflut“. Natürlich war die Rückkaufsverpflichtung auch nicht wirklich etwas wert, denn viele der Firmen, die diese Rückkaufsgarantie gegeben haben, wären dann irgendwann vermutlich gar nicht in der Lage gewesen, die auch zurückzukaufen. Irgendwie fühlt man sich bei solchen Konstruktionen dann an alte Zeiten im Immobilienbereich erinnert. Hier gab es, um den überteuerten Preis einer Immobilie schön zu rechnen, dann oft eine Mietgarantiegesellschaft, deren Garantie dann aber oft nichts wert war, wenn man sie gebraucht hat. Wir wollen zukünftig vor dem Thema Direktinvestments viel mehr warnen, denn viele Vermittler werden in diesen Bereich wechseln, da sind wir uns dann sicher. Zunehmen werden auch die Angebote aus dem Ausland. Da wird dann zwar immer schön auf der Webseite stehen: „Nicht für deutsche Kunden bestimmtes Angebot“ oder ähnliches – aber wie heißt das so schön: „Papier ist geduldig“. Denn, wenn die Geld von Anlegern bekommen können, egal woher, dann werden die das auch nehmen. Da wird die BaFin dann oft MACHTLOS sein und an die Hintermänner nicht herankommen. Insgesamt wird sich der Verkauf von Finanzprodukten „online“ noch verstärken, da ist vieles dann nur noch schwer oder gar nicht kontrollierbar für die Aufsichtsbehörden. Die Bafin und die Politik wird sich dann irgendwann mal fragen lassen müssen, war das alles so gewollt und richtig? Nun, es wird beide nicht interessieren, denn es ist ja nicht deren Geld.

Derzeit verkaufen immer mehr Vertriebe draußen das Thema „Policenaufwertung“. Hier erzählt man Ihnen, „dass man mehr aus einer gekündigten Lebensversicherung herausholen kann“. Das ist grundsätzlich richtig, aber es ist derzeit eine Mandantenbeschaffungsmaschinerie für Rechtsanwälte und oft ein Abkassiermodell für Vertriebe.

Finger weg, wenn Sie Vorkasse leisten sollen. Auf Erfolgsbasis ist das völlig in Ordnung, aber auch da gibt es schon Modelle, wo man dann 40% des Mehrerlöses von Ihnen haben will, plus nochmals die Kosten für die Rechtsberatung, Da können sie dann auch einmal schnell bei einem prozentualen Anteil von 70% für den Vertrieb und den Rechtsanwalt sein. Passen Sie da auf und lesen sich diese Vereinbarungen bitte genau durch, b e v o r sie da irgendwas unterschreiben. 25% als reine Erfolgsbeteiligung inklusive aller Gebühren wären da völlig in Ordnung, denn der Vertrieb wird sie dann noch überrechen wollen, das übrig gebliebene Geld in ein Kapitalmarktprodukt zu investieren. Aber auch hier gibt es derzeit schon Bemühungen, diese „Schleuse zu schließen“. Die Nürnberger Versicherung hat dort den Anfang gemacht, andere Gesellschaften werden folgen. Wir haben hier auf unserem Blog darüber bereits berichtet. Die Politik wird auch hier wieder keine Hilfestellung leisten, denn beschissen wurde ja nicht der Staat, sondern der „kleine Bürger“, und was macht es, der wird eh jeden Tag von irgendjemand beschissen.

Auch ein weiteres Dorn im Auge der Banken und Versicherungen gibt es natürlich noch. Das Sonderkündigungsrecht für ein altes Immobiliendarlehen wegen fehlender oder nicht korrekter Widerrufsbelehrung. Auch das ist ein Geschäftsmodell für Rechtsanwälte, und eine Katastrophe für die Banken, Sparkassen und Volksbanken. Mit jedem gekündigten Altdarlehen verlieren die auch einen Renditebringer, denn die Konditionen der Altverträge liegen oft zwischen 5% und 7% Zinsen und somit weit über dem Zinssatz zu dem neue Immobiliendarlehen abgeschlossen werden. Ein echtes Desaster für die Banken. Aber auch hier soll es durch die Politik künftig Abhilfe geben wie man hört, denn dazu ist ein Gesetz in Vorbereitung, das genau das dann zukünftig verhindern soll, die Kündigung von Altkreditverträgen mit dem Hinweis auf die falsche Widerrufsbelehrung. Und mal ehrlich, es wäre doch gelacht, wenn unsere Lobbyisten das mit der Politik nicht hinbekommen würden, schließlich betrifft ja auch das nur wieder den „kleinen Bürger“ und nicht den Staat und seine Politiker.

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