DSS-Die Sachwert Spezialisten: Unternehmen wehrt sich gegen Anlegerschutzanwälte

Hier wehrt sich ein Unternehmen gegen Anlegerschutzanwälte und das mit einer Anzeigenschaltung über Google Adwords

1. Wie jedem Anleger bekannt ist, handelt es sich bei unseren Produkten um unter-nehmerische Beteiligungen. Leider sind auch unserem Unternehmen in der Zeit der Finanzkrise Verluste entstanden, hier war jedoch der gesamte Markt betroffen. Auslöser dieser Krise waren Banken, welche sich anschließend Ausgleich von staatlicher Seite besorgt haben. Ins Wanken und Kreuzfeuer jedoch sind anschließend Fonds geraten, welche Verluste durch die durch Banken herbeigeführte Weltwirtschaftskrise erleiden mussten. Während fast jedes Emissionshaus die erlittenen Verluste aufzuholen hat, konnten Banken Ihre Verluste über die Steuerzahler ausgleichen lassen. Es erfolgte daraufhin auch eine Bereinigung am Markt durch die Regierung. Fonds werden nun aufgrund gesetzlicher Vorgaben fast ausschließlich über Banken aufgelegt und vermittelt (also den Verursachern der Krise) Emissionshäuser werden nun mit Stichtag 21.07.2014 über die BaFin (Bundesamt für Finanzdienstleistung) reguliert. Auch wir erfüllen die gesetzlichen Vorgaben und haben unser Unternehmen zur Registrierung bei der BaFin vorgestellt.

2. Einige „Anlegerschutzanwälte“ machen sich jedoch die oben genannte schwierige Situation zu Nutze und es sollte hinterfragt werden, welche Ambitionen diese Rechtsanwälte verfolgen, durch Verunsicherung mittels reißerischer und recht eigenwilliger Darstellung von Halbwahrheiten. Es sei betont, dass bis zum heutigen Tage kein rechtskräftiges Urteil auf Schadensersatz gegen unsere Unternehmen ergangen ist. Auch haben wir bis heute keinen Anleger vor Gericht zitiert.

Auch die Behauptungen, die Beteiligung wäre als sichere und risikofreie Altersvorsorge verkauft worden, stimmen nicht. Wie allen Anlegern bekannt ist, handelt es sich um eine Unternehmensbeteiligung mit entsprechenden Chancen wie auch Risiken. Darauf wird bereits in der Beitrittserklärung, dem Beratungsprotokoll und dem Emissionsprospekt hingewiesen.

Es wird die Frage aufgeworfen, wie die Geschäftsführung noch ruhig schlafen könne und es wird somit suggeriert, dass möglicherweise die Gelder durch das Unternehmen unterschlagen werden oder wurden, ohne dies aber beim Namen zu nennen.

Die Möglichkeit zur Beurteilung der Inhalte ist zwar jedem selbst überlassen, jedoch entstehen durch diese reißerischen Behauptungen, die nur der Mandantenakquise dienen, Verunsicherungen. Um sich ein umfassenderes Bild und eine eigene Meinung zu diversen Artikeln von Anwälten bilden zu können, lese man doch bitte auch allgemein zugängliche Artikel welche Methoden von Anlegerschutzanwälten beschreiben:

3. Eine Kanzlei betreibt recht intensiv Werbung – vermutlich aus der resultierenden Vorgeschichte des Finanzskandals der Göttinger Gruppe (Göttinger Gruppe vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Göttinger_Gruppe), die sie früher vertreten hat, um im Anschluss daran auf die vermutlich lukrativere Seite der Anleger zu wechseln. Diese Kanzlei hat sich ganz offensichtlich vom Saulus zum Paulus gewandelt, vielleicht deshalb, weil die von ihm früher vertretene Firmengruppe Securenta (Göttinger Gruppe vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Göttinger_Gruppe) insolvent geworden ist und insolvente Mandanten nicht zahlen können? Hat diese Kanzlei hier Schäden verursacht? Muss sie deshalb so aggressive Werbung betreiben um diese Schäden wieder bei diesen Anlegern „gutzumachen“?

4. Zum neuesten Artikel sei darauf hingewiesen, dass wir mehrere Fachanwälte sowie eine renommierte Kanzlei in Frankfurt beauftragt haben uns bei der Registrierung bei der BaFin zu begleiten. Sämtliche Fachanwälte waren sich aufgrund der neuen Gesetzgebung nicht eindeutig sicher, ob und wie unser Unternehmen zu registrieren ist. Zudem haben wir auch nie behauptet Spezialisten in diesen Rechtsangelegenheiten zu sein. Die BaFin selbst verweist auf Rechtsberater – da sie selbst keine Rechtsberatung ausübt. Wenn also selbst die BaFin auf Anfrage eine Einschätzung nicht zweifelsfrei abgibt, ist es zwingend notwendig, sich hier fachkundiger Hilfe zu bedienen.

Da also effektiv nicht sicher war, wie wir zu registrieren sind, haben wir – auch auf Rat unserer anwaltlichen Vertreter, eine bestehende Gesellschaft als Komplementärin eintreten lassen und keine Neugründung veranlasst. Der geringe steuerliche Verlustvortrag ist hierbei ohne Bedeutung. Durch die künftig eingehenden Einnahmen ist der geringe steuerliche Verlustvortrag in Kürze ausgeglichen.

Von uns beauftragte Medienanwälte haben im Hinblick auf die Pamphlete der selbsternannten „Anlegerschutzanwälte“, die je nach Bonität ihrer Mandanten auch flugs – natürlich nur um der Sache und nie des Honorars willens die Seiten wechseln – hierzu erklärt:

Es ist traurig, dass manche Kollegen auf diese Weise Geld verdienen müssen… – den restlichen zitierten Teil überlassen wir Ihrer Vorstellungskraft.

5. Zum Thema was geschieht mit dem Geld:

Es ist gemäß den Investitionskriterien des Gesellschaftsvertrages in Lebensversicherungspolicen investiert, die wiederum das Kapital in Vermögensanlageprodukte investiert, die zum Laufzeitende mit 100% Kapitalschutz durch eine renommierte Bank ausgestattet sind. Die Werte der Versicherungspolicen – per Jahresende – geben wir jeweils im Geschäftsbericht bekannt. Wie die Versicherung investiert, ist deren Managern vorbehalten.

6. Für uns als Unternehmen stellt sich die Frage, ob wir nach Kenntnis der besagten Internetseiten gegen diese Kanzleien juristisch vorgehen?

Welches Ergebnis könnte erzielt werden?

Das Ergebnis ist ungewiss. Es werden bewusst keine klaren und damit widerlegbare Aussagen getroffen, sondern nur Andeutungen und Meinungsäußerungen oder Spitzfindigkeiten. Möglicherweise müssten bei einer gerichtlichen Überprüfung deshalb einzelne Passagen umformuliert oder ergänzt werden. In der Gesamtheit würde jedoch vermutlich keine Änderung eintreten und die dreiste Mandatswerbung würde bestehen bleiben. Die daraus resultierenden Kosten wären von uns zu tragen.

Auch ist unser Unternehmen nicht bereit – wie von Anlegerschutzanwälten vorgeschlagen –

Beraterverträge mit diesen abzuschließen, um Internetbeiträge zu vermeiden oder löschen zu lassen. Wir halten dies für dreiste Nötigung.

Sollte dem Unternehmen jedoch durch diese fortlaufende Negativ-Berichterstattung Schaden zugefügt werden, werden wir den Anlegern vorschlagen Schadenersatz zu fordern. Denn auch gegen Cyber-Mobbing gibt es Spezialisten.

https_www.google.de_gws_rd=ssl dss-ag:

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