Factum Immobilien AG- Martin Sakrachinsgy- keine gute Bilanz 202

Nach eigenenn Angaben auf der Webseite ist das Unternehmen im Vertrieb für Immobilien tätig, hier vor allem im Bereich der Denkmalschutzimmobilie, viele sagen auch der steueroptimierten Immobilie. Bei solchen Unternehmen im Immobilienvertrieb sollten Sie als zukünftiger Kunde immer genau aufpassen wer letztlich Ihr Vertragspartner für die Immobilie ist. Wichtig ist das es sich um ein leistungstarken udn erfahrenen Bauträger handelt mit dem sie ihr Geschäft abwickeln, denn regelmäßig bekommen sie immer 5 Jahre Gewährleistung auf die Sanierunsgleistung. Schauen sie sich daher genau die Bilanz, und damit die finanzielle Situation, ihres Baupartners an. Ist er überhaupt in der Lage solche Gewährleistungsansprüche gegenüber dann zu leisetn wenn die berechtigt bestehen. Ein reines Vertriebsunternehmen wird sich spätestens nach der beurkundung und dem Erhalt seiner Vermittlungsprovision, relativ wenig für Sie und ihre möglichen Probleme interessieren, denn das bringt ja kein Geld mehr könnte man sarkstisch anmerken. Das genau ist aber unsere Erfahrung. Lassen Sie sie vom Vermittler der Wohnung immer bestätigen wie hoch die Provision ist die das Unternehmen für die Vermittlung der Wohnung an Sie erhält. Dazu am besten ein Beratungsprotokoll über den gesamten Gesprächsverlauf anfertigen und zu ihren Akten legen. Schauen Sie sich bitte auch jedes Ihnen angebotene Objekt dann Vorort selber an, wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen das Angebot anzunehmen. Gerade bei Denkmalschutzimmobilien achten Sie bitte darauf , das man Ihnen dagt „wann mit der abschließenden Bescheinung der Denkmalschutzbehörde über die Anerkennung der Sanierunsgleistungen zu rechnen ist“. Es gibt viele Finanzämter die die steuerliche Abzugsfähigkeit erst dann anerkennen, wenn genau diese Bestätigung vorliegt. Das kann bis zu 2 Jahre dauern. In dieem Zeitraum haben Sie dann immer eine Belastung um die Steuerersparnis höher. Das kann dann schon im 3 stelligen Eurobereich liegen was sie da monatlich mehr zu zahlen müssen. Das bitte immer bedenken, egal wie eine steuerliche Betrachtung beim Verkäufer auch aussieht, der will verkaufen. Bei ihm ist das Glas „halbvoll“ bei ihnen sollte es „halbleer“ sein. Sollte die Bilanz Ihres Vertragspartners für den Bau- und Sanierunsgbereich „schwach oder negativ“ vom Eigenkapital und Ergebnis her sein, dann sollten Sie sich zum Eigenschutz eine Bürgschaft über 5% der Bausumme aushändigen lassen. Was ntzt Ihnen eine gewonnene Klage und Recht zu bekommen, wenn der Beklagte kein Vermögen mehr hat? Würde dieses hier angeführte Unternehmen der Bauträger sein, hätten wir genau diese Situation aus unserer Sicht. Insgesamt ist eine Immobilie immerd ann eine gute Entscheidung, wenn die Rahmenbedingungen dann stimmen, das muss man dann immer im Einzelfall entscheiden.

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