PRV Projekt Rentenvorsorge, wieder einen Prozess verloren.

Das Unternehmen PRV Projekt Rentenvorsorge definiert sich selber als Handelsunternehmen auf seiner Webseite:

Als Handelsgesellschaft koordiniert sie Ankauf, Sanierung, Umnutzung und Verkaufsabwicklung. Das Team erfahrener Fachleute aus dem Sektor der Bau- und Immobilienwirtschaft war bereits an der erfolgreichen Umsetzung von mehr als 3.000 Wohn- und Gewerbeeinheiten beteiligt. In Berlin, Magdeburg, Leipzig, Augsburg, München und Rosenheim wurde eine Vielzahl von Bauvorhaben von der Planung über den Verkauf bis hin zur Baufertigstellung realisiert und an zufriedene Investoren/Eigentümer übergeben. Eine besondere Kompetenz der PRV GmbH & Co. KG liegt in der Realisierung von denkmalgeschützten Großprojekten, bei denen historische Gebäude zu attraktivem hochwertigem Wohnraum saniert und umgestaltet werden. Die PRV GmbH & Co. KG kann nicht nur mit Stolz auf zufriedene Kunden verweisen, sondern ebenso den außerordentlichen Beitrag, den sie zur Erhaltung historischer Bauschätze in deutschen Städten leistet, geltend machen. Zitat von der Webseite Ende

Wer steht eigentlich hinter dem Unternehmen? Das ist gar nicht so einfach genau zu sagen, denn solch ein ungewöhnliches Impressum wie bei diesem Unternehmen sieht man dann eher selten. Was dies dann eigentlich noch mit dem eigentlichen Sinn eines Impressums zu tun hat, weiß möglicherweise nur das Unternehmen selber:

PRV GmbH & Co. KG
Kananohe 4/30855 Langenhagen
Telefon: 0049 – 511 725351-0
Fax: 0049 – 511 725351-29
E-Mail: info@projekt-rentenvorsorge.de

Projektabteilung
Verkauf und Mietverträge: Herr Gregor Breschke 0511 725351-19

Leitung Projektankauf und -entwicklung: Herr Gerald Breschke 0511 725351-0
Assistenz Projektankauf und -entwicklung: Frau Fröhling 0511 725351-14
Assistenz Projektankauf und -entwicklung: Frau Magerkord 0511 725351-17

Leitung Projektabwicklung: Herr Tolle 0511 725351-262
Assistenz Projektabwicklung: Frau Braun 0511 725351-264
Assistenz Projektabwicklung, Mängelmanagement: Frau Pilli 0511 725351-263
Technische Assistenz Projektabwicklung: Herr Plagmann 0511 725351-266
Technische Assistenz Projektabwicklung: Herr Raffel 0511 725351-103

Buchhaltung Zahlungsverkehr: Frau Tiedtke 0511 725351-15
Buchhaltung Fakturierung: Frau Domres 0511 725351-22

MAGDEBURG

PRV GmbH & Co. KG
Lennéstraße 4/39112 Magdeburg

Vertriebssteuerung
Telefon: 0391 810669-0
Fax: 0391 810669-99
E-Mail: c.burk@prv-unternehmen.de

Impressum

Projekt Rentenvorsorge GmbH & Co. KG
Kananohe 4
30855 Langenhagen

Telefon
0049 – 511 725351-0
Fax
0049 – 511 725351-29
eMail
info@projekt-rentenvorsorge.de
Internet
www.projekt-rentenvorsorge-gbr.de

USt-IdNr.
DE 252745431
Handelsregister
Amtsgericht Hannover, HRA 201788
Inhaltlich verantw. gemäß §6 MDStV
Projekt Rentenvorsorge GmbH & Co. KG

Geschäftsführer der GmbH & Co. KG: Gerald Breschke
Gesellschafter: Nordland Investment GmbH, Kananohe 4, 30855 Langenhagen
Geschäftsführer: Rüdiger Tolle
Amtsgericht: Hannover, HRB 51921
und
MFM-Service GmbH & Co. KG, Kuglfeld 8, 82335 Berg
Amtsgericht: München, HRA 97612

Impressum der Webseite Ende

Da dürfte es dann selber einem Rechtsanwalt schwer fallen im Streitfall den richtigen Ansprechpartner zu finden. Gelungen zu sein scheint das der Kanzlei Resch aus Berlin, denn diese berichtet auf ihrer Webseite von einem neuerlich Urteil gegen das  Unternehmen. Hier heißt es:

Mit einfachem Beschluss putzt das Oberlandesgericht Celle die Berufung der PRV Projekt Rentenvorsorge gegen ein Urteil des Landgerichts Hannover weg. Wie auch in anderen Verfahren stellt das Oberlandesgericht in seiner Entscheidung fest, dass die sogenannte Fortsetzungsklausel im notariellen Kaufvertragsangebot ungültig und damit der Kaufvertrag über eine Wohnung als sogenanntes Steuersparmodell rückabgewickelt werden muss.

Die von Resch Rechtsanwälte vertretenen Kläger hatten als sogenanntes Steuersparmodell eine Eigentumswohnung von der PRV Projekt Rentenvorsorge erworben. In dem notariellen Kaufvertrag war vereinbart worden, dass über die gesetzlich vorgegebene Frist von vier Wochen das Angebot vonseiten der Verkäuferseite, also der Projekt Rentenvorsorge, noch angenommen werden konnte.

Das Oberlandesgericht Celle hat zum wiederholten Male festgestellt, dass die Kaufvertragsentwürfe vorformuliert und damit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches sind. Die verspätete Annahme führte dazu, dass der Kaufvertrag nicht mehr zustande kommen konnte.

 

Der ungültige Kaufvertrag muss rückabgewickelt werden. Die Anleger werden weitgehend so gestellt, als hätten sie den Kaufvertrag nie abgeschlossen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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