SynEnergy – Business as usual – Geht da noch ein Vertriebler hin?

Da kennen die Verantwortlichen scheinbar nichts. Es wird wieder „munter“ zur neuen Vertriebsveranstaltungen eingeladen, ohne dass die jetzige öffentliche Diskussion einmal für alle Beteiligten zur vollsten Zufriedenheit geklärt ist. Nun, Vertrieb muss weitergehen, sonst hat man kein Einkommen. Dabei dürfte es dann so manchem Verantwortlich völlig egal sein, „wie sowas draußen ankommt“. Aber mal ehrlich, kann man die Vertriebler noch verstehen, die zu solchen Veransatltungen hingehen, und tun so als wäre alles „Friede, Freude, Eierkuchen“? Wir jedenfalls verstehen das nicht. Worum geht es? Nun seit einigen Wochen steht ein Unternehmen aus dem Umfeld des einladenden Unternehmens in der öffentlichen Diskussion und öffentlichen Kritik. Da sollte es doch oberstes Gebot sein, genau diese Diskussion aufzulösen, durch eine Klärung b e v o r man neue Vertreibsveranstaltungen durchführt. Vielleicht stehen wir aber mit dieser Meinung auch ganz alleine dar? SynEnergy ordnen wir dem Umfeld Sunrise Energy und Neckermann Energien zu. Siehe auch E-Mail Text. In einer uns zugespielten E-Mail heißt es:

Sehr geehrter Herr,wir haben nur ein Ziel, mit Ihnen weiter zusammen zu arbeiten und Leistung zu honorieren! Gemeinsam mit Ihnen in eine Zukunft, trotz gesetzlicher Beschränkungen!Wenn Sie wie wir, seit vielen Jahren, ja mehreren Jahrzehnten im Bereich der Finanzdienstleistung tätig sind werden Sie folgendes bestätigen können.

Es ist ein stetiger Versuch der staatlichen Organe sich mit unterschiedlichen Begründungen in unser berufliches Tun einzumischen. Die Art der Umsetzung und Vorgabe ist jedoch meist sehr praxisfremd.

Die Veränderungen, die jetzt beginnend durch das Kleinanlegerschutzgesetz umgesetzt werden sind so weitreichend, dass wir als Ihr Partner in keinem Fall bis zum 01.01.2016 warten können.

Über Inhalte und kleine anstehende Veränderungen der Gesetzgebung informieren Sie sich bitte direkt auf den jeweiligen Portalen der Ministerien.

Die grosse Überschrift des Gesetzes ist, die glasklare Eignungsvorgabe zur Kundenberatung, geregelt entweder durch produktspezifische Definitionen oder Vorgaben die Gewerbeordnung und Zulassung betreffend.

Als Vertriebsgesellschaft haben wir Ihnen bereits mitgeteilt, dass wir neben den Partnern die die §34f (1,2,3) Zulassung nachweisen werden auch einen festangestellten Mitarbeiterstamm (NNE AG) aufbauen werden.

Mit dem heutigen Tag, haben wir noch 7 Monate Zeit bis die Veränderungen formell greifen. So werden wir bereits ab dem heutigen Tag dieses Verhalten umsetzen.

Hierzu sind einige Veränderungen notwendig.

1. Neue Produkt- und Vergütungsstruktur.

Anbei finden Sie die neue Produktübersicht.

Da, bezogen auf die Vergütung, später eine klare Trennung der Verkaufsvorbereitung wie Kundenkontakt, Analyse und Produkt- bzw. Konzeptberatung erfolgen muss, folgen wir dieser Vorgabe indem wir den jeweiligen Einheitenteiler angepasst haben.

Das somit freiwerdende Provisionsvolumen lassen wir bis 31.12.2015 einheitlich, in der Höhe von 5%, bezogen auf die Investmenthöhe, dem Verkäufer zukommen der heute neben den persönlichen Fähigkeiten auch den aktuellen gesetzlichen Zulassungen entspricht.

Somit honorieren wir die Tätigkeit eines jeden Verkäufers durch die Verbindung der „Vertriebsprovision“ aus unserem bekannten Stufensystem ergänzt durch die Verkaufsprovision in Höhe von 5%.

Ein Beispiel:

Wenn bisher ein Vertriebspartner in der 60,00 € Stufe einen Umsatz von 10.000,00 € im Produkt ET 10 eingereicht hat, entsprach das einem Umsatz von 10 EH, also einer Provision in Höhe von 600,00 €.

Ab dem heutigen Tag entspricht der Umsatz von 10.000,00 € im Produkt ET 10 nur noch 5 EH, also eine Provision in Höhe von 300,00 €(Vertriebsprovision). Zusätzlich erhält der Vertriebspartner, wenn er auch beim Kunden den Verkauf getätigt hat, noch 5% AP, also in vorliegendem Beispiel 500,00 €. Sofort steigt die Gesamtprovision von 600,00 € auf 800,00 €.

Sollten hierzu Fragen aufkommen, fragen Sie gerne bei Ihrer Landesdirektion oder direkt bei uns nach.

Das alles führt dazu, dass sich jeder Vertriebspartner durch messbare Leistung für eine Tätigkeit ab dem 01.01.2016 empfehlen kann.

2. Neue Ausbildung und Informationsstruktur

In den nächsten Wochen werden in ausgesuchten Städten die ersten Informationsveranstaltungen stattfinden. Die jeweiligen Termine und Anmeldevoraussetzungen entnehmen Sie bitte Ihrem mySynEnergy Portal.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

Viele Grüße

https://www.dropbox.com/s/rqsgkpmrswxhl9a/Produktübersicht%20Juni-2015.pdf?oref=e

Ihr Neckermann SynEnergy Team

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