Unister Leipzig hatte uns abgemahnt durch Rechtsanwalt Knigge aus Leipzig – als wir reagiert haben, kam keine Antwort mehr. Gehört sich das Herr Knigge?

We viel Abmahnungen Herr Rechtsanwalt Knigge jede Woche für seinen Mandanten Unister Leipzig jede Woche, jeden Monat oder jedes Jahr versendet, wissen wir nicht. Legt er aber gleiche Maßstäbe dafür bei anderen Medien an, dann wird das nicht nur eine Abmahnung sein. Natürlich hatten wir Herrn Rechtsanwalt Knigge aus Leipzig daraufhin direkt in einer persönlichen E-Mail ein Gespräch angeboten, denn Herr Knigge sitzt ja quasi um die Ecke, hätte also gerne einmal bei uns vorbeikommen können. Vielleicht hat er aber auch von unserem bescheidenen Büro gehört und er wollte da nicht hinkommen, mag sein. Zumindest hat Herr Knigge nichts von sich hören lassen. Unsere E-Mails blieben unbeantwortet. Bei solch einem verpflichtenden Namen hätten wir natürlich etwas anderes vermutet. Zumindest dass man mit uns Kontakt aufgenommen hätte, denn wenn man eine Abmahnung versendet, dann sollte einem der Vorgang doch wichtig sein, zumindest dachten wir das immer. Selbst auf ein Schreiben unseres Rechtsanwaltes hatte Herr Knigge sich bis jetzt nicht gemeldet. In dem Schreiben hatten wir den Rechtsanwalt von Unister, Herrn Knigge, aufgefordert den Vorgang als erledigt zu erklären von Seiten seiner Mandantschaft her. Nun warten wir diese Woche noch ab, werden dann aber von unserer Seite gerichtliche Schritte gegen das Unternehmen einleiten. Wir weden den Vorgang so nicht hinnehmen und im Raume stehen lassen. Die Unister Unternehmensgruppe in Leipzig ist und bleibt für uns ein Skandalunternehmen mit all den Dingen, die in den letzten Jahren passiert sind. Unister ist kein unternehmersiches Aushängeschild für Leipzig. Auch wenn man 1.800  Menschen ein Einkommen verschafft, darf man nicht machen, was man sich denkt. Jedes Unternehmen muss sich an Recht und Gesetz halten. Egal wie gross und wie klein es ist. Natürlich haben wir Respekt vor der unternehmersichen Leistung des Unister Geschäftrsführer, aber das berechtigt eben nicht zu ungesetzlichen Handlungen wie man sie dem Unternehmen vorwirft. Er sollte mit seinem Unternehmen und seinem Erfolg eigentlich mehr Vorbild sein, als sich und sein Unternehmen angreifbar zu machen.

Ist Herr Kingge mit seiner Kanzlei schon als „Abmahnanwalt zu bezeichnen“, die haben ja einen sehr umstrittenen Ruf in der Anwaltsbranche. Die Kanzlei von RA Knigge taucht noch mit dem Thema „Beate Uhse“ als Abmahnanwalt auf. Hier hat man, unterstellt der Eintrag stimmt so, möglicherweise versucht, das „schnelle Geld zu machen“. 5.000 Euro hätte sich der Abgemahnte „freikaufen“ können. Nun denn, mag sich jeder sein eigenes Bild machen von Herrn Rechtsanwalt Knigge, seinem Stil und seinem Anwaltsverständnis .

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