Bund Deutscher Treuhandstiftungen- die Insolvenz -was bringt jetzt noch eine IG BWF?
Nichts, aus unserer Sicht außer Mandantenfängerei für eine Anwaltskanzlei oder einen Rechtsanwalt. Die Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden kann eigentlich Jeder selber machen. Hierzu wird es meinem Kenntnisstand nach dann künftig ein Formblatt auf der Homepage des jetzt leider noch nicht bekannten Insolvenzverwalters geben. Sollten Sie selber nicht in der Lage sein das Formular auszufüllen müssen Sie aber bestimmt keiner IG beitreten, sondern können sich dafür direkt an einen Rechtsanwalt in Ihrer Nähe wenden. Dazu reicht ein Anruf bei der für Sie zuständigen Rechtsanwaltskammer mit der Bitte ihnen einen Rechtsanwalt zu empfehlen aus dem Fachbereich “Insolvenzrecht” . Damit dürften Sie dann gut aufgehoben sein, einer Mitgliedschaft in einer Interessengemeinschaft bedarf es dazu nicht. Der Insolvenzverwalter wird nun seine Arbeit am Montag sicherlich offiziell aufnehmen. Wir von diebewertung.de haben noch die Hoffnung das hier nicht die Kanzlei von Dr. Bernsau zum Insolvenzverwalter (einer der Kanzleianwälte) der zuständige Insolvenzverwalter ist. Eine unhöflicheres Sekretariat wie das von Dr. Bernsau haben wir in den 5 Jahren unseres Bestehens noch nicht erlebt. Arrogant und abgehoben, mehr fällt einem als Beschreibung dazu nicht ein. Von Kommunikation bzw. dem Willen dazu nichts zu spüren. Nun schauen wir mal am Montag wen das AG Charlottenburg zum Insolvenzverwalter bestimmt hat.