Kanzlei Klumpe, Schröder + Partner und das Thema IG Lombard

Hierzu haben wir einen Artikel auf anwalt.de gefunden. Zitat:

Lombard Classic 2 und
Lombard Classic 3

durch diverse Pressemitteilungen und Rundschreiben der Ersten Oderfelder GmbH & Co. KG erheblich verunsichert. Offensichtlich hat die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG große Schwierigkeiten mit der Verwertung zahlreicher Pfandgüter und kann die Anlegergelder daher nicht fristgemäß zurückzahlen. Am 04.12.2015 folgte nun die Insolvenz der Emittentin, der Fidentum GmbH, Hamburg. Ferner wurde Anfang der Woche bekannt, dass die Lombardium Hamburg, jedenfalls nach Auffassung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), das Kreditgeschäft zum Teil ohne die entsprechende Erlaubnis betrieben haben soll. Für die betroffenen Anleger besteht hier ein erheblicher Aufklärungsbedarf.

Aus diesem Grund haben einige Anlageberater und Anleger nun eine Interessensgemeinschaft gegründet. Diese Interessensgemeinschaft wird von uns aktiv unterstützt. Nach den uns vorliegenden Unterlagen dürfte die Lombardium Hamburg noch über erhebliche Vermögenswerte (Pfandgegenstände) verfügen. Wir halten es daher für sinnvoll, zunächst zu versuchen, durch eine optimale Verwertung der Pfandgegenstände einen Großteil der Anlegergelder zu retten. Ferner sollten nach unserer Auffassung sämtliche Geschäftsvorgänge der Vergangenheit auf Unregelmäßigkeiten geprüft werden. Unter Umständen sollte auch eine eigene Bewertung der Pfandgüter durch entsprechende Sachverständige vorgenommen werden.

Grundsätzlich sind wir der Auffassung, dass eine solche Lösung auf der Fondsebene nur dann erzielt werden kann, wenn die Fondsanleger und die Vermittler an einem Strang ziehen. Ein Konflikt zwischen Anlageberater und Anleger dürfte bei der Aufarbeitung der Vorgänge bei der Lombardium Hamburg wenig hilfreich sein.

Das soll nicht bedeuten, dass Schadensersatzansprüche von Anlegern gegen den Vertrieb im Einzelfall nicht rechtlich durchsetzbar sind. Um etwaigen Missverständnissen vorzubeugen möchten wir aber klarstellen, dass wir in dieser Sache keine Prozesse zwischen Anlegern und Anlageberatern führen werden. Anschließend möchten wir anmerken, dass ein Anlageberater grundsätzlich nicht für die (Fehl-)Entscheidungen oder die Unfähigkeit des Fondsmanagements haftet.  Zitat Ende

Sieht man dies dann wiederum im Zusammenhang mit der Werbeaussendung für die IG Lombard, dann bleibt hier sicherlich kein „gutes Gefühl“ zurück bei uns. Es geht hier ganz klar um Mandantenakquisition und mehr nicht. Bedeutsam finden wir auch den Hiwneis der Kanzlei Klumpe „das der vertrieb grundsätzlich nicht für Fehler des Fondsmanagements haftbar zu machen sei. Völlig richtig, sehr geehrter Herr Dr. Sieprath, aberd arum geht es doch auch gar nicht. Was Herr Stütz hier betreibt ist nicht mehr als Eigenschutz um nicht wegen möglicher Beratungsfehler von seinen Mandanten in Anspruch genommen zu werden.Sie und ich wissen doch genau, das gerade der Versuch der Inanspruchnahme der Vermittler das ist, was in Fällen von „schiefgegangenen Kapitalanlagen“ dann ledier „üblich“ ist.

Lassen Sie mich auch persönlich anmerken, sehr geehrter Herr Dr. Sieprat, das ich ihre Kanzlei nicht unbedigt empfehlen würde aus den Erfahrungen mit dem Vorgang Debiselect heraus. Dieser Vorgang sollte sich in der Form nicht wiederholen. Deshalb ist unser subjektiver Rat an die Anleger, sich hier einen „unabhängigen Rechtsanwalt“ über die Rechtsanwaltskammer empfehlen zu lassen und nicht solchen merk- würdigen Einsammelversuchen von Mandaten zu erliegen.

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