Neckermann Neue Energien AG gerichtlich zur Rückzahlung von Geldern verurteilt

Die Neckermann Neue Energien AG (folgend „Neckermann“ genannt) wurde mit Urteil vom 02.09.2015 vom Landgericht Berlin (noch nicht rechtskräftig aber vorläufig vollstreckbar) zur Rückzahlung der vom Verbraucher gewährten Nachrangdarlehen verurteilt. Das können wir in einem Statement von Rechtsanwalt  Ralf Buerger nachlesen. Buerger teilt weiterhin mit „,  Zitat“ Die Vollstreckungsmaßnahmen gegen „Neckermann“ werden nunmehr unverzüglich unter Berücksichtigung der gesetzlichen Fristen eingeleitet.“

Wir haben ja hier auf unserer Internetplattform viele Berichte zu diesem Thema veröffentlicht, insofern verwundert uns diese Mitteilung dann nicht wirklich mehr . Auch hier war die Vorgeschichte wohl wie bei vielen anderen Gläubigern auch , dass die Firma „Neckermann Neue Energien AG“ mit Zinszahlungen aus den mit dem Verbraucher geschlossenen Nachrangdarlehensverträgen in Verzug geraten war, daraufhin hatte sich der Mandant wohl offenbar an genannten Rechtsanwalt gewandt. Vorteil in diesem Verfahren war wohl, das der geschädigte Gläubiger über eine Rechtsschutzversicherung verfügte die das Kostenrisiko der Klage dann übernommen hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, denn das Unternehmen Neckermann Neue Energien AG könnte gegen das Urteil jetzt noch Rechtsmittel einlegen. Einen großen Nutzen würde es Neckermann Neue Energien nicht bringen, denn das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Vorläufige Vollstreckbarkeit bezeichnet die Möglichkeit, aus einem noch nicht rechtskräftigen Urteil die Zwangsvollstreckung zu betreiben. Die Voraussetzungen, unter denen ein Urteil für vorläufig vollstreckbar erklärt werden kann, ergeben sich aus den Zivilprozessordnung.

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