Winners Capital Management AG – geht es mit der Gesellschaft jetzt zu Ende? Im Internet wirbt man aber scheinbar immer noch um Investoren!

Das zumindest könnten die Folgend er nachfolgend aufgeführetn Veröffentlichungen im Schweizer Unternehmensregister Moneyhouse sein:
SHAB: 101 / 2015 vom 29.05.2015
DRITTE VERÖFFENTLICHUNG Rechnungsruf gemäss Art. 155 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten weisen keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügen angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregister die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterin-nen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, werden diese Rechtseinheiten von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid. Handelsregister des Kantons Obwalden, 6061 Sarnen

SHAB: 100 / 2015 vom 28.05.2015

ZWEITE VERÖFFENTLICHUNG Rechnungsruf gemäss Art. 155 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten weisen keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügen angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregister die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, werden diese Rechtseinheiten von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid. Handelsregister des Kantons Obwalden, 6061 Sarnen
SHAB: 099 / 2015 vom 27.05.2015
ERSTE VERÖFFENTLICHUNG Rechnungsruf gemäss Art. 155 HRegV Die nachfolgend aufgeführten Rechtseinheiten weisen keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügen angeblich über keine verwertbaren Aktiven mehr. Da die Aufforderung an die betroffenen Personen, dem zuständigen Handelsregister die Löschung anzumelden oder ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung dieser Firmen im Handelsregister schriftlich mitzuteilen ohne Erfolg blieb, werden hiermit die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie Gläubigerinnen und Gläubiger aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen der dritten Publikation des Rechnungsrufes ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Rechtseinheit schriftlich mitzuteilen. Gehen keine fristgerechten Eingaben ein, werden diese Rechtseinheiten von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 OR). Andernfalls überweist der Handelsregisterführer die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid. Handelsregister des Kantons Obwalden, 6061 Sarnen

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